Neues vom BFC

Einladung zur ordentlichen Mitgliederver- sammlung

Buchholz, 20.03.2023

Liebe Mitglieder,

hiermit lade ich euch im Namen des Vorstandes des BUCHHOLZER FUSSBALL CLUB e.V. -BFC- zu unserer Mitgliederversammlung am

Mittwoch, den 19. April 2023 um 19.30 Uhr im Vereinsheim des BUCHHOLZER FUSSBALL CLUB e.V. -BFC- im Holzweg 8 in 21244 Buchholz

ein.

Tagesordnung (gem. § 14 der Satzung):

1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden

2. Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung

3. Feststellung der Stimmberechtigten

4. Beschlussfassung über die Tagesordnung

5. Bericht des Vorstandes und Aussprache

6. Bericht der Kassenprüfer

7. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

8. Bestimmung der Aufnahmegebühr, Beiträge, Sonderbeiträge, Umlagen und Abgaben für das kommende Geschäftsjahr gemäß § 10 lit. d der Satzung des BFC i.V.m. der Beitragsordnung des Vereins

Der Vorstand wird eine Erhöhung der in § 2 der Beitragsordnung geregelten monatlichen Beiträge ab dem 01.07.2023 um jeweils 3,- € pro Monat empfehlen. Hiervon soll 1,- € als Ausgleich für die gestiegenen Kosten des Vereins dienen. Weitere 2,- € sollen die Grundlage für die Beschäftigung von zwei 520-Euro-Kräften bilden, die der Vorstand aus Gründen der Überlastung und wegen des Fehlens geeigneter ehrenamtlicher Helfer dringend zur Unterstützung für die im Verein anfallenden Arbeiten benötigt.

9. Festsetzung der Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden und der Höhe der Arbeitsdienstgebühr bei Nichtleistung gemäß § 10 lit. d der Satzung des BFC i.V.m. der Beitragsordnung des Vereins (Gilt für Mitglieder ab Vollendung des 16. Lebensjahr)

Der Vorstand wird unter Beibehaltung einer Zahl von vier Stunden des zu leistenden jährlichen Arbeitsdienstes eine Erhöhung der in § 4 der Beitragsordnung geregelten Arbeitsdienstgebühr auf jeweils 30,- € pro Stunde nicht geleisteten Arbeitsdienstes für das Jahr 2023 empfehlen. Hiermit soll ein Ausgleich dafür geschaffen werden, dass die Anzahl nicht geleisteter Arbeitsdienste weiterhin sehr hoch ist und die Kosten für den stattdessen erforderlichen Einsatz professioneller Kräfte erheblich sind.

10. Neuwahlen

11. Genehmigung des Haushaltsvoranschlages

12. Besondere Anträge / Ehrungen / Verschiedenes

Weitere Anträge zur Tagesordnung der Jahreshauptversammlung sind nach § 12 der Satzung spätestens bis 10 Tage vor der Versammlung, somit eingehend bis Sonntag, den 9. April 2023, schriftlich beim Vorstand des BFC e.V., Holzweg 8 in 21244 Buchholz einzureichen.

Mit sportlichen Grüßen

Klaas Jensen

1. VorsitzenderDOWNLOAD –

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